Ermäßigung für Kriegsinvaliden, Kriegsopfer und Assistenten – Begleitpersonen
- Die Ermäßigung gilt für Kriegsinvaliden/-opfer und deren Begleitpersonen.
- Die Ermäßigung ist an allen Tagen und für alle Unterkunftsarten gültig.
- Die Ermäßigung gilt auch für Fahrzeuge für Behinderte, sofern der Begünstigte mitfährt.
- Er ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.